Warum eine fachgerechte Stilllegung wichtig ist
Ein nicht ordnungsgemäß stillgelegter Tank bleibt rechtlich eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Rückstände können austreten, und beim Hausverkauf fragen Käufer und Gutachter nach einem Nachweis.
Ablauf in vier Schritten
- Bestandsaufnahme: Tankart, Volumen, Lage und Zugang klären.
- Restöl absaugen und – wenn möglich – verwerten.
- Tank entgasen.
- Leitungen trennen und verschließen, Anlage kennzeichnen; auf Wunsch Tank zerlegen und abtransportieren.
Wann muss zusätzlich ein Sachverständiger kommen?
Wenn die Anlage nach Anlage 5 oder 6 AwSV prüfpflichtig ist – etwa unterirdische Tanks, oberirdische Anlagen über 10.000 Liter oder oberirdische Anlagen über 1.000 Liter in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten –, ist auch die Stilllegung durch einen Sachverständigen zu prüfen.
Ausbauen oder drinlassen?
Ein stillgelegter Tank darf in der Regel im Gebäude verbleiben. Viele nutzen den Heizungstausch aber, um den Tankraum frei zu bekommen – Kunststoff-Batterietanks lassen sich meist gut zerlegen, Stahltanks werden vor Ort zerschnitten.
Quellen
- § 45 AwSV – Fachbetriebspflicht
- Anlage 5 AwSV – Prüfzeitpunkte außerhalb von Schutzgebieten
- Anlage 6 AwSV – Prüfzeitpunkte in Schutzgebieten
- Bayerisches Landesamt für Umwelt – Fachbetriebspflicht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Gesetzestexte und die Vorgaben Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.