FAQ

Häufige Fragen – klar beantwortet.

18 Antworten rund um Ihren Heizöltank. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie einfach an.

Allgemein

Was ist ein Fachbetrieb nach WHG?

Ein Fachbetrieb nach § 62 AwSV (umgangssprachlich „WHG-Fachbetrieb“) ist von einer anerkannten Sachverständigenorganisation zertifiziert und wird von ihr überwacht. Nur solche Betriebe dürfen fachbetriebspflichtige Arbeiten an Heizölanlagen über 1.000 Liter sowie an unterirdischen Tanks unabhängig von der Größe ausführen. Ich bin über die 1. ARGE TPO e. V. zertifiziert (Registrierung 2026115).

Welche Arbeiten am Heizöltank sind fachbetriebspflichtig?

Nach § 45 AwSV müssen unter anderem Errichtung, Instandsetzung und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen mit mehr als 1.000 Litern sowie von unterirdischen Anlagen unabhängig von der Größe von einem zertifizierten Fachbetrieb ausgeführt werden.

Muss mein Heizöltank regelmäßig geprüft werden?

Das hängt von Volumen und Lage ab. Außerhalb von Schutzgebieten müssen oberirdische Anlagen über 10.000 Liter und unterirdische Anlagen unabhängig von der Größe alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden. In Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten gilt das für oberirdische Anlagen bereits über 1.000 Liter; unterirdische Anlagen sind dort alle 30 Monate zu prüfen. Die Prüfung selbst führt ein Sachverständiger durch – ich bereite die Anlage vor und behebe eventuelle Mängel.

Prüfen Sie meinen Tank auch selbst ab (TÜV)?

Nein. Die gesetzliche Prüfung nach § 46 AwSV darf nur ein Sachverständiger einer anerkannten Organisation durchführen. Ich bin der ausführende Fachbetrieb: Ich warte, rüste nach und beseitige Mängel – damit Ihre Anlage die Prüfung besteht.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Von meinem Sitz in Wörth an der Donau aus betreue ich den Landkreis Regensburg, die Städte Regensburg und Straubing sowie die Landkreise Straubing-Bogen, Cham und Kelheim. Fragen Sie gern auch außerhalb an.

Was kostet eine Tankstilllegung?

Das hängt von Tankart, Volumen, Zugänglichkeit und Restölmenge ab. Schicken Sie mir ein paar Fotos und die Eckdaten per WhatsApp oder SMS – Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung und ein verbindliches Angebot.

Wie erreiche ich Sie am schnellsten?

Telefonisch unter +49 176 38 177 599 oder per WhatsApp/SMS an dieselbe Nummer. Über mein Anfrageformular stellen Sie alle wichtigen Angaben in einer Nachricht zusammen.

Tankstilllegung & Demontage

Muss ich den Tank ausbauen?

Nicht zwingend. Ein stillgelegter Tank darf in der Regel verbleiben. Viele Kunden nutzen die Gelegenheit aber, um den Kellerraum frei zu bekommen – dann demontiere ich die Tanks.

Wie lange dauert eine Stilllegung?

Für eine typische Kelleranlage mit Batterietanks reicht meist ein Arbeitstag. Erdtanks oder große Stahltanks brauchen mehr Zeit – ich nenne Ihnen vorab einen realistischen Rahmen.

Mehr zur Leistung „Tankstilllegung & Demontage“

Neue Tankanlagen

Welche Tanks bauen Sie ein?

Das hängt von Raum, Volumen und Lage ab – typischerweise Batterietanksysteme aus Kunststoff oder doppelwandige Tanks. Ich berate herstellerneutral.

Muss eine neue Anlage angezeigt werden?

Ist die neue Anlage prüfpflichtig, muss sie der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) mindestens sechs Wochen vorher schriftlich angezeigt werden (§ 40 AwSV). Ich sage Ihnen konkret, was zu tun ist.

Mehr zur Leistung „Neue Tankanlagen“

Instandhaltung & Mängelbeseitigung

Wie schnell müssen Mängel behoben werden?

Die Frist ergibt sich aus dem Prüfbericht bzw. der Behörde. Bei erheblichen Mängeln sollte nicht gewartet werden – melden Sie sich zeitnah.

Mehr zur Leistung „Instandhaltung & Mängelbeseitigung“

Leckanzeiger

Brauche ich einen Leckanzeiger?

Bei doppelwandigen Tanks und Leitungen ist ein Leckanzeiger in der Regel Bestandteil des Systems. Ob er für Ihre Anlage vorgeschrieben ist, hängt vom Tanksystem ab – ich prüfe das vor Ort.

Mehr zur Leistung „Leckanzeiger“

Sicherheitseinrichtungen

Mein Lieferant befüllt nicht mehr – was tun?

Häufig liegt es an einem fehlenden oder defekten Grenzwertgeber. Melden Sie sich – ich schaue mir das kurzfristig an.

Mehr zur Leistung „Sicherheitseinrichtungen“

Heizöl- & Dieseltransport bis 1.000 Liter

Wie viel Heizöl transportieren Sie auf einmal?

Bis zu 1.000 Liter pro Fahrt. Bei größeren Mengen fahre ich mehrmals.

Transportieren Sie auch Diesel?

Ja. Diesel und Heizöl sind beim Transport gleich eingestuft (UN 1202), es gilt dieselbe Grenze von 1.000 Litern.

Muss ich mich um Papiere kümmern?

Nein. Container, Pumpe, Beförderungspapier und Ladungssicherung bringe ich mit. Sie sorgen nur dafür, dass ich an den Tank komme.

Nehmen Sie auch den Schlamm vom Tankboden mit?

Nein. Verschmutztes Restöl und Ölschlamm sind Abfall und werden über einen Entsorgungsfachbetrieb entsorgt. Ich pumpe nur sauberes, verwendbares Öl um.

Mehr zur Leistung „Heizöl- & Dieseltransport bis 1.000 Liter“

Fragen zu Ihrem Heizöltank?

Rufen Sie an oder schicken Sie ein Foto per WhatsApp – Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung, ohne Callcenter und ohne Umwege.