Fachbetrieb nach WHG
Zertifiziert. Überwacht. Geschult.
Arbeiten an Heizölanlagen über 1.000 Liter und an unterirdischen Tanks darf nur ein zertifizierter Fachbetrieb ausführen. Hier finden Sie alle Angaben zu meinem Zertifikat – transparent und nachprüfbar.
Mein Zertifikat auf einen Blick
- Zertifizierung
- Fachbetrieb nach WHG und § 62 AwSV
- Überwachende Organisation
- 1. ARGE Technische Prüforganisation e. V. (TPO)
- Anerkennung der Organisation
- § 52 AwSV – BYLfU 68-4566-869/2024
- Registrier-Nr.
- 2026115
- Überwachungsvertrag vom
- 21.05.2026
- Zertifikat ausgestellt
- 06.07.2026
- Umfang
- A3 + A4 jeweils a, b, c, e, g, i
- Inhaber des Zertifikats
- Daniel Koth
Nachprüfbar im Fachbetriebsverzeichnis der 1. ARGE TPO e. V.
Umfang
Wofür ich zertifiziert bin.
Die Zertifizierung gilt jeweils für bestimmte Anlagenarten und Tätigkeiten. Mein Umfang: A3 + A4 jeweils a, b, c, e, g, i.
Anlagenarten
- A3 – Oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufe B in Wasserschutzgebieten
- A4 – Heizölverbraucheranlagen
Tätigkeiten
Qualifikation
Regelmäßig geschult.
Als betrieblich verantwortliche Person halte ich mein Fachwissen durch Kurse und Fortbildungen aktuell.
- 19.05.2026
WHG-Grundkurs auf Basis von § 62 AwSV
für betrieblich verantwortliche Personen in Fachbetrieben nach WHG – Prüfung bestanden
TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Regensburg
- 06.03.2026
Fortbildung „AwSV-Fachbetrieb Heizölverbraucheranlagen“
Fortbildung nach § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AwSV
1. ARGE Technische Prüforganisation e. V. (TPO), Landau a. d. Isar
Gut zu wissen
Was bedeutet „Fachbetrieb nach WHG“ für Sie?
Wer fachbetriebspflichtige Arbeiten von einem nicht zertifizierten Betrieb ausführen lässt, handelt ordnungswidrig – als Betreiber der Anlage. Mit mir sind Sie auf der sicheren Seite.
Ausführlich im RatgeberWas ist ein Fachbetrieb nach WHG?
Ein Fachbetrieb nach § 62 AwSV (umgangssprachlich „WHG-Fachbetrieb“) ist von einer anerkannten Sachverständigenorganisation zertifiziert und wird von ihr überwacht. Nur solche Betriebe dürfen fachbetriebspflichtige Arbeiten an Heizölanlagen über 1.000 Liter sowie an unterirdischen Tanks unabhängig von der Größe ausführen. Ich bin über die 1. ARGE TPO e. V. zertifiziert (Registrierung 2026115).
Welche Arbeiten am Heizöltank sind fachbetriebspflichtig?
Nach § 45 AwSV müssen unter anderem Errichtung, Instandsetzung und Stilllegung von Heizölverbraucheranlagen mit mehr als 1.000 Litern sowie von unterirdischen Anlagen unabhängig von der Größe von einem zertifizierten Fachbetrieb ausgeführt werden.
Muss mein Heizöltank regelmäßig geprüft werden?
Das hängt von Volumen und Lage ab. Außerhalb von Schutzgebieten müssen oberirdische Anlagen über 10.000 Liter und unterirdische Anlagen unabhängig von der Größe alle fünf Jahre durch einen Sachverständigen geprüft werden. In Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten gilt das für oberirdische Anlagen bereits über 1.000 Liter; unterirdische Anlagen sind dort alle 30 Monate zu prüfen. Die Prüfung selbst führt ein Sachverständiger durch – ich bereite die Anlage vor und behebe eventuelle Mängel.
Prüfen Sie meinen Tank auch selbst ab (TÜV)?
Nein. Die gesetzliche Prüfung nach § 46 AwSV darf nur ein Sachverständiger einer anerkannten Organisation durchführen. Ich bin der ausführende Fachbetrieb: Ich warte, rüste nach und beseitige Mängel – damit Ihre Anlage die Prüfung besteht.
Fragen zu Ihrem Heizöltank?
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