Ratgeber · 5 Min. Lesezeit

Heizöltank-Prüfpflicht nach AwSV: Wann muss geprüft werden?

Kurz gesagtAußerhalb von Schutzgebieten müssen unterirdische Heizöltanks unabhängig von der Größe und oberirdische Anlagen über 10.000 Liter alle fünf Jahre von einem Sachverständigen geprüft werden. In Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten gilt die fünfjährliche Prüfung schon für oberirdische Anlagen über 1.000 Liter. Rechtsgrundlage sind § 46 AwSV und die Anlagen 5 und 6.

Die Grundregel

Seit 1. August 2017 regelt die bundesweite AwSV die Prüfpflichten für Heizölverbraucheranlagen einheitlich. Ob und wie oft geprüft werden muss, hängt von drei Faktoren ab: dem Volumen der Anlage, ob sie ober- oder unterirdisch ist, und ob sie in einem Schutzgebiet liegt.

Ein Kellertank gilt als oberirdisch. Ist aber ein Anlagenteil unterirdisch (zum Beispiel eine erdverlegte Leitung), gilt die gesamte Anlage als unterirdisch.

Außerhalb von Schutzgebieten (Anlage 5 AwSV)

  • Oberirdisch, mehr als 1.000 bis 10.000 Liter: Prüfung nur vor Inbetriebnahme bzw. nach wesentlicher Änderung – keine wiederkehrende Prüfung.
  • Oberirdisch, mehr als 10.000 Liter: vor Inbetriebnahme, dann alle 5 Jahre und bei Stilllegung.
  • Unterirdisch: vor Inbetriebnahme, dann alle 5 Jahre und bei Stilllegung – unabhängig vom Volumen.

In Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten (Anlage 6 AwSV)

In festgesetzten oder vorläufig gesicherten Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten sind oberirdische Anlagen bereits über 1.000 Liter vor Inbetriebnahme, danach alle 5 Jahre und bei Stilllegung zu prüfen. Für unterirdische Anlagen verkürzt sich das Intervall dort auf 30 Monate.

Wer prüft – und was macht der Fachbetrieb?

Die Prüfung selbst führt ein Sachverständiger einer anerkannten Sachverständigenorganisation durch (z. B. TÜV, DEKRA, TPO). Der Prüfbericht geht an die zuständige Behörde. Stellt der Sachverständige Mängel fest, müssen diese fristgerecht durch einen Fachbetrieb nach § 62 AwSV behoben werden.

Als zertifizierter Fachbetrieb bereite ich Ihre Anlage auf die Prüfung vor und beseitige Mängel – damit die Prüfung ohne böse Überraschungen verläuft.

Wo erfahre ich, ob mein Haus im Schutzgebiet liegt?

In Bayern zeigen der BayernAtlas und der UmweltAtlas Bayern Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete. Verbindliche Auskunft gibt die Wasserrechtsbehörde bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Gesetzestexte und die Vorgaben Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.

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