Zertifizierung und Überwachung
Voraussetzung sind geeignete Geräte und Ausrüstung sowie mindestens eine betrieblich verantwortliche Person mit nachgewiesener Fachkunde. Die Sachverständigenorganisation überwacht den Betrieb und kontrolliert regelmäßig, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Tätigkeitsbereiche lesen
Auf der Urkunde stehen Anlagenarten und Tätigkeiten. Bei der 1. ARGE TPO e. V. bezeichnen Großbuchstaben mit Zahl die Anlagenart (z. B. A4 = Heizölverbraucheranlagen) und Kleinbuchstaben die Tätigkeit (z. B. a = Errichtung, e = Stilllegung). Ein Betrieb darf nur die Arbeiten ausführen, für die er zertifiziert ist.
Checkliste für Hausbesitzer
- Zertifikat zeigen lassen – mit Laufzeit und Tätigkeitsbereichen.
- Passt der Tätigkeitsbereich zu der Arbeit, die Sie beauftragen?
- Ist die Laufzeit noch gültig (Zertifizierung max. zwei Jahre)?
- Erhalten Sie eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten?
Quellen
- § 62 AwSV – Fachbetriebe, Zertifizierung
- § 45 AwSV – Fachbetriebspflicht
- 1. ARGE TPO e. V. – Fachbetriebe und Tätigkeitsbereiche
- Bayerisches Landesamt für Umwelt – Fachbetriebspflicht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Gesetzestexte und die Vorgaben Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.